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Gerichtliche Sachverständigen-Gutachten

 

 

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger erstelle ich psychiatrische Gutachten im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden. Typische Fragestellungen betreffen Erwachsenenschutzsachen, Schuldfähigkeit, Zurechnungsfähigkeit, Unterbringungsfragen, Arbeits- oder Verhandlungsfähigkeit.​​​​​

Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit.

Wenn Sie bei mir in Behandlung sind oder waren werde ich Sie nicht begutachten.

Als Gutachter habe ich die Aufgabe, die Fragen des Gerichts zu beantworten und dabei festzustellen, welche Krankheiten oder Beeinträchtigungen objektiv,  vorliegen. Die Teilnahme an der geplanten Befunderhebung ist freiwillig und die ärztliche Schweigepflicht gilt gegenüber dem Gericht, das heißt, alle Ihre Angaben können im Gutachten wiedergegeben werden.

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